20. September 2022

Grüne: „Wiesbadener Unternehmen in der Energiekrise bestmöglich unterstützen“

Steigende Energiepreise und Drosselungen der Gaslieferungen stellen die Wirtschaft vor großen Herausforderungen. Sollte die Gasnotfallstufe ausgerufen werden, gehören die Wirtschaftsbetriebe in der Regel zu den „nicht geschützten“ Verbrauchergruppen. Das heißt, sie müssen damit rechnen, dass ihnen der Gashahn abgedreht wird. Die Grünen im Rathaus wollen wissen, welche Vorkehrungen hierfür getroffen wurden. Zugleich wollen sie, dass die Stadt mit den Unternehmen in Kontakt tritt, um zu eruieren, welche Beratungsbedarfe bestehen und wie die Stadt auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz unterstützen kann. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag mit den Kooperationspartnern steht heute im Wirtschaftsausschuss auf der Agenda.

„Wir wollen sicherstellen, dass die Wiesbadener Wirtschaft bestmöglich auf eine mögliche Gasmangellage vorbereitet ist“, erläutert Gesine Bonnet, die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen. Daher fordern die Antragssteller*innen den Magistrat auf, zu berichten, inwieweit Wiesbadener Unternehmen von möglichen Rationierungen der Gaslieferungen betroffen sind und welche Notfallpläne vorliegen. „Wichtig ist uns, dass alle Maßnahmen eng mit den Unternehmen abgestimmt sind und Schäden etwa an Maschinen möglichst vermieden werden“, so Bonnet weiter.

Zugleich sind die Unternehmen gefordert, selbst zur Vermeidung einer Gasmangellage beizutragen und ihre betrieblichen Prozesse energieeffizienter zu gestalten. Damit diese auch für den Klimaschutz sinnvolle Vorgabe Wirkung entfalten kann, sollten die betroffenen Unternehmen optimal unterstützt werden, fordern die Antragssteller*innen weiter. „Daher interessiert uns, welche Kommunikationswege sowie Beratungsangebote zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen zur Reduktion des industriellen Gasverbrauchs bereits eingeleitet werden.“

Hintergrund des Antrags: Im Juni 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Notfallplans Gas die Alarmstufe aktiviert. Sollte sich im Zuge der Heizperiode die Versorgungslage erheblich verschlechtern, kann die Notfallstufe ausgerufen werden. Dann wird die Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler und regelt in Abstimmung mit den Netzbetreibern, wie das noch vorhandene Gas verteilt wird. Zugleich sieht eine im Bundeskabinett bereits beschlossene Verordnung vor, dass Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen einleiten sollen, um die Verbräuche mittelfristig zu reduzieren.