25. Januar 2018

Grüne: Verwaltungsgericht berücksichtigt ehrenamtliche Mandatsausübung nicht ausreichend

Nach dem Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts, das die Klage der bündnissgrünen Stadtverordnetenfraktion auf ein umfassendes Informationsrecht für Stadtverordnete abgewiesen hat, sehen die Grünen die Bedingungen der ehrenamtlichen Mandatsaus-übung nicht ausreichend gewürdigt.

Hintergrund war der Verkauf des Grundstücks Wilhelmstraße 1 und dessen Rückabwicklung im Jahre 2015. Die Grünen waren der Auffassung, dass der Magistrat weder vollumfänglichen Einblick in die Akten gewährte, noch ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt hatte diese zu sichten. Dies hatte das Verwaltungsgericht anders gesehen.

Unter Hinweis auf die Pressemeldung des Gerichts zum Urteil erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, „das Gericht scheint sich der Situation ehrenamtlicher Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht bewusst zu sein, wenn es der Ansicht ist, dass 4 sitzungsfreie Tage ausreichen, um solch umfangreiche Unterlagen mit Verträgen und Gutachten angemessen zu bearbeiten.“ Zumal einundachtzig Stadtverordnete verschiedener Fraktionen nur eine Ausfertigung der Akten zur Einsicht im Rathaus zur Verfügung gestanden hätten. Unzutreffend sei darüber hinaus die Interpretation, dass diese Einsichtnahme auch nicht an Öffnungszeiten und Werktage gebunden gewesen sei.

„Mit der Entscheidung hat das Gericht der parlamentarischen Arbeit einen Bärendienst erwiesen“, bedauerte Hinninger. „Wenn ein Magistrat den Stadtverordneten im Entscheidungsprozess nicht alle Information und genügend Zeit bereitstellen muss, sei die Möglichkeit verantwortungsvoller Entscheidungen in Frage gestellt.“

„Wir werden jetzt die Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt entscheiden, ob wir in die nächste Instanz gehen,“ so Hinninger abschließend.