Verringerung der Stellplatzverpflichtung für sozialen Wohnungsbau und Studierendenwohnheime
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TO I TOP 4 13-F-33-0061 Verringerung der Stellplatzverpflichtung für sozialen Wohnungsbau und Studierendenwohnheime zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2013:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1) unverändert
(2) Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiter fest, dass die Richtzahlentabelle der Stellplatzsatzung bislang keine Regelung für den Sozialen Wohnungsbau und gemeinschaftlichen Wohnprojekten enthält.
(3) Bis zur abschließenden Änderung und Ergänzung der Stellplatzsatzung vom 14. Februar 2008 handhabt der Magistrat im Rahmen einer Richtlinie und damit Selbstbindung der Verwaltung regelmäßig § 3 Absatz 2 der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Richtzahlentabelle wie folgt:
Nr. | Verkehrsquelle | Zahl der Stellplätze für PKW | Zahl der Anstellplätze für Fahrräder |
1. | Wohngebäude | ||
1.3.3. | Sozialer Wohnungsbau (Mehrfamilienhäuser, sonstige Gebäude mit Wohnungen) und Projekte gemeinschaftlichen Wohnens | 0,7 Stellplätze je Wohnung | 2 je Wohnung |
1.7. | Studentinnen- Studentenwohnheime | 1 Stellplatz je [geändert:] 5 Betten | 1 je 2 Betten |
8.4. | Fachhochschulen, Hochschulen | 1 Stpl. je [geändert:] 10 Studierende | unverändert |
(4) unverändert
(5) unverändert.