1. November 2017

Obsternte auf städtischen Grundstücken

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD zum Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 1. November  2017

Im Herbst sieht man in den Wiesbadener Gemarkungen immer wieder Obstbäume, unter denen das nicht geerntete und herabgefallene Obst liegen bleibt. Eine Aberntung solcher Bäume „auf eigene Faust“ ohne das ausdrückliche Einverständnis des Besitzers ist allerdings illegal, das Obst ist grundsätzlich Eigentum des Grundstücksbesitzers.

Die Stadt Wiesbaden könnte jedoch auf ihren eigenen Flächen, sofern diese nicht verpachtet sind, Obstbäume für die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger zum Beernten freigeben.

Die Organisation „Mundraub“ bietet Kommunen an, entsprechende Baumstandorte auf einer digitalen Karte zu veröffentlichen, siehe https://mundraub.org/kommunen

Auch für Wiesbaden sind auf der „Mundraub“-Karte diverse Standorte enthalten, die allerdings von Nutzer*innen, nicht von Grundstücksbesitzer*innen eingespeist wurden. Auf der entsprechenden Karte zur Stadt Frankfurt sind demgegenüber sehr viele Bäume durch die Stadtverwaltung eingetragen worden.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen, ob es auf städtischen Flächen ungenutzte Obstbäume/Obstgehölze gibt, die zur Beerntung durch die Bürgerinnen und Bürger freigegeben werden können.
  2. zu prüfen, ob insbesondere die Standorte solcher Bäume, bei denen keine Verwechslungsgefahr mit ggf. benachbarten privaten Bäumen besteht, über die Internetseite der Organisation Mundraub veröffentlicht werden können.