11. März 2021

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Moratorium Greensill Bank und dem einhergehenden drohenden Verlust der städt. Termineinlagen

Begründung Dringlichkeit:

Am 09.03.2021 wurde presseöffentlich[1], dass der Stadt Wiesbaden wahrscheinlich 20 Mio. Verlust aus einer Geldanlage bei der Greensill Bank droht.

Gegen die Bremer Greensill Bank ist mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wegen Bilanzfälschung eingeleitet worden, die BaFin hat aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit ein Moratorium über das gesamte Kapital der Bank verhängt. Die australische Muttergesellschaft hat bereits Insolvenz angemeldet, das Risiko des Teil- oder Gesamtverlustes der Termineinlage der LHW ist gegeben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  • Wie hoch aus seiner Sicht das Risiko einer Insolvenz der Greensill Bank ist, wie hoch wird das Risiko eines Verlustes der Termineinlagen der LHW eingeschätzt und welche Schritte sind bereits unternommen worden, das Verlustrisiko zu minimieren?
  • Welche Ratings und Beurteilungen wurden der Anlageentscheidung zugrunde gelegt? Existieren Dokumentationen, Prüfberichte etc., welche die Entscheidung, eine Termineinlage in nicht unbeträchtlichem Ausmaß bei einer vergleichsweise kleinen Privatbank anzulegen plausibilisieren, vor allem im Hinblick auf bestehende Anlagerichtlinien und Empfehlungen des Landes Hessen?
  • Einschlägige Fachmedien haben bereits im Sommer 2020 auf Ungereimtheiten in der Bilanzierung der Greensill Bank hingewiesen. Bloomberg berichtete etwa am 19. August 2020 über einen außerplanmäßigen Besuch von Prüfern der BaFin in den Räumlichkeiten der Greensill Bank aufgrund von „exzessiven Risikokonzentrationen“ im Portfolio. Im Spätherbst 2020 erfolgte die Herabstufung der Bonität der Greensill Bank von A- auf BBB+. War diese Entwicklung bekannt?
  • Wie hat die LHW auf die sich abzeichnende negative Entwicklung der Greensill Bank reagiert? Wurde vor den Einlagen im November 2020 und vor allem im Februar 2021 erneute Rücksprache mit den Aufsichtsbehörden, vor allem der BaFin, gehalten?
  • Wenn die Einlagen auf den Hinweis der Unbedenklichkeit seitens der BaFin erfolgten, strebt die LHW eine Beteiligung an den von der Stadt Gießen angekündigten rechtlichen Schritten gegen die Aufsichtsbehörden an?
  • Ist im Zuge der jetzt aufkommenden Entwicklung eine Re-evaluation der städtischen Vermögensanlagen durchgeführt worden, drohen ähnliche Ausfallrisiken auch in anderen Bereichen des Portfolios?
  • Hat die TriWiCon Ihre Termineinlage in Rücksprache mit den Anlageexperten der Kämmerei durchgeführt? Wurden hierbei die städtischen Anlagerichtlinien bzw. Vorgaben und Empfehlungen des Landes Hessen beachtet? ZU welchem Zweck erfolgte die Terminanlage und existieren Dokumentationen über die Zahlungsströme? Welcher betrieblichen Verwendung hätten die angelegten 5 Mio.€ der TriWiCon nach Rückzahlung gedient?

[1] https://www.ffh.de/nachrichten/top-meldungen/detail/265148-giessen-und-wiesbaden-bangen-um-geld-bei-greensill.html; https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/20-wiesbadener-millionen-bei-pleite-bank-greensill_23293477