19. November 2015

Änderungsantrag zu „Versorgung mit Hebammen-Diensten in Wiesbaden sicherstellen“

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu TOP I/12, Antrag „Versorgung mit Hebammen-Diensten in Wiesbaden sicherstellen, gemeinsamer Antrag der Stadtverordnetenfraktionen von CDU und SPD“ vom 11.11.2015, zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

Der vorliegende Antrag wird folgendermaßen geändert (neuer Text kursiv):

Der Magistrat wird gebeten,

folgende Maßnahmen zu prüfen und das Prüfergebnis zu berichten:

  1. die Bereitstellung und fortlaufende Pflege eine Liste der in Wiesbaden gemeldeten Hebammen und deren Verfügbarkeit als Überblick für werdende Eltern bereit zu stellen und fortlaufend zu pflegen. Dafür kann ggf. die Hebammenliste des Verbandes als Grundlage dienen. Das Angebot sollte in die „Checkliste für werdende Eltern“ aufgenommen werden.
  2. Das Arbeitsumfeld für Hebammen zu optimieren, u.a. durch die Befreiung von den Kosten für den Parkausweis „Sozialer Dienst“, Mietkostenübernahme der Kursräume und Druckkostenübernahme für Flyer u.ä.
  3. die (freiwillige) Abfrage bei der Klinik-Anmeldung (Mütter/Eltern zur Entbindung oder bei Entlassung) oder auf dem Standesamt, ob aufsuchende Hebammen-Dienste in Anspruch genommen wurden und ob und wie eine Hebamme gefunden wurde. Damit sollen gezielt Daten erhoben werden, um die Unterversorgung zu quantifizieren.
  4. zeitnah zu prüfen und zu berichten, welche Unterstützungsmodelle leistungen für freiberufliche und in für angestellte Hebammen aus anderen Städten bekannt sind auf Wiesbaden übertragbar sind und ein Unterstützungsmodell für Wiesbaden zu erarbeiten.
  5. Zu prüfen, ob sich über die kommunalen Spitzenverbände beim Land dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild „Hausärzte auf dem Land“ ein Programm für die Berufserleichterung von Hebammen entwickelt werden kann.

Neu:

  1. Sich über die kommunalen Spitzenverbände mit anderen Städten und Gemeinden für eine Lösung der Haftpflichtversicherungsproblematik sowie eine angemessene Bezahlung bzw. eine Anhebung der Krankenkassenpauschalen, einzusetzen.
  2. Grundsätzlich eine Hebammenbedarfsplanung für Wiesbaden aufzustellen.
  3. 000 Euro pro Jahr für den kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 zur Unterstützung der Hebammen einzustellen.