21. November 2024

Rede der Stadtverordneten Konny Küpper von Bündnis 90/Die Grünen zu TO I TOP 5 “Windkraft für Wiesbaden – wir geben Rückenwind!” in der Stadtverordneten­versammlung am 21. November 2024

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor 10 Jahren hat dieses Haus mit überwältigender Mehrheit von 65 Stimmen für die Nutzung der Windkraft auf der Hohen Wurzel gestimmt; seit sechs Jahren könnten die Windräder für uns sauberen grünen Strom liefern. Seit vier Jahren ruht das Verfahren in Kassel, das das Land und die Stadt Taunusstein gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zugunsten des Windparks angestrengt haben. Das Auf und Ab dieses Projektes trägt schon absurde Züge.

Die einen sagen, typisch Bürokratie, geht halt nicht voran. Die anderen werden sich klammheimlich freuen, weil sie sowieso grundsätzlich und schon immer gegen die Windräder sind. Wir in der Kooperation durchbrechen mit unserem Antrag den Stillstand, zerschlagen den Gordischen Knoten, denn die rechtliche Lage hat sich entscheidend verändert:

  1. Das Wind-an-Land-Gesetz stellt seit 2022 klar, dass die Windenergie im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ich denke, dieser Punkt ist angesichts des Krieges in der Ukraine und der nach wie vor hohen Abhängigkeit von fossilem Gas und Öl für unsere Energieversorgung völlig klar und unstrittig.
  2. Etwas schwieriger wird es bei der Frage, wo Windräder gebaut werden sollen. Das Land Hessen erreicht als eines der ersten Bundesländer die Vorgabe des Bundes und hat in diesem Jahr fast zwei Prozent der Landesfläche über den Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) für Windenergie ausgewiesen. Damit entfällt umgekehrt die bisherige Ausschlusswirkung des TPEE, d.h. außerhalb dieser Windenergieflächen können Kommunen jetzt nach § 35 Absatz 2 BauGB Windkraftanlagen als sonstige Vorhaben auf den Weg bringen. Diese Flächen sind zwar nicht privilegiert wie die im TPEE derzeit; es muss der Einzelfall entschieden werden. Da die Hohe Wurzel aber schon einmal auf ihre Eignung für Windenergie geprüft wurde und es sowohl von Seiten der Landesregierung als auch seitens des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nach intensiver Prüfung aller Einwände keine unüberwindbaren Vorbehalte z.B. aus Sicht des Natur-, Denkmal- oder Trinkwasserschutzes gab, hat die Hohe Wurzel damit wieder eine Chance. Wir wollen heute noch einmal bekräftigen, wo wir unsere Windräder errichten wollen und senden gleichzeitig ein positives Signal auch nach Kassel.

Und um jetzt gleich mal ein Gegenargument zu entkräften: Unser Antrag ist nicht abhängig von der Entscheidung in Kassel. Wir brauchen nicht zu warten, wer Recht bekommt, das Land oder ESWE Taunuswind. Für beide Fälle ist es wichtig und sinnvoll, die Flächen im Flächennutzungsplan festzusetzen. So können ESWE Taunuswind oder andere Partner unmittelbar und zügig mit den Vorbereitungen für den Windpark beginnen und warten nicht weiter auf die Richter in Kassel.

Denn ein modifiziertes Genehmigungsverfahren würde nicht bei Null beginnen müssen und könnte aufgrund technischer Neuerungen in Zahl und Leistung weniger und ggf. größere Windkraftanlagen zum Ziel haben. Inzwischen ist so viel Zeit vergangen, dass wir statt der bisherigen neun Windräder mit je 3 MW nur noch sechs bis sieben Windräder mit 6 bis 7 MW hätten, die erheblich mehr Strom produzieren könnten. Nach ersten Hochrechnungen würden diese modernen Anlagen bis zu 10 Prozent des Strombedarfs Wiesbadens decken. Was für ein großer Fortschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität unserer Stadt!

Der Windpark auf der Hohen Wurzel ist Teil einer guten Zukunft für Wiesbaden. Erneuerbarer Strom ist preiswert, klimaneutral und sauber; er stärkt den sozialen Zusammenhalt und wird unsere lokale Energieversorgung sichern. Wir hatten in diesem Haus schon einmal eine breite Zustimmung. Ich hoffe, wir schaffen das auch dieses Mal.

Vielen Dank!